05.04.06.05 (Sachsen,Thüringen) Durchführen von Prüfarbeiten an Werkstücken
- Laufende Nr
- 279
- SYS_1
- 05
- SYS_2
- 05.04
- SYS_3
- 05.04.06
- SYS_4
- 05.04.06.05
- ORGEINHEIT
- Qualitätsmanagement
- UNB
- Dienstleistungen
- AUFGFAM
- Qualitätssicherung
- ERAAA
- Durchführen von Prüfarbeiten an Werkstücken
- Tarifgebiet
- Sachsen,Thüringen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- E 2
- SAH
EA
Prüfeinrichtungen einstellen, sich wiederholende Prüfungen an unterschiedlichen Werkstücken nach Prüfvorschriften mit Hilfe festgelegter, verschiedenartiger Prüfeinrichtungen oder Grenzmuster durchführen oder automatisierte Prüfabläufe überwachen; Maßkontrollen und Messungen nach Vorschrift durchführen; Prüfergebnisse erfassen, mit Vorgaben vergleichen, bei Abweichungen Prüfentscheidung einholen, Ergebnisse nach Vorgaben auswerten und dokumentieren.
BBG
Es ist ein systematisches Anlernen von bis zu 6 Moneten erforderlich.